Jobcenter zahlt Bettler weniger Hartz IV
In der Fußgängerzone ertappt
Wenn das Hartz-IV-Geld nicht reichte, ging Michael Hansen aus Dortmund betteln. Bis ihn eine Mitarbeiterin des Jobcenters auf der Straße erkannte.
Michael Hansen will eigentlich nicht mit seinem Hund Molly in einer Dortmunder Fußgängerzone sitzen und schnorren, wie er das nennt. “Man wird beleidigt, die Leute gucken mich komisch an”, sagt der 50-Jährige. Er bettelt trotzdem, an mehreren Tagen im Monat. Das Hartz-IV-Geld sei knapp, sagt Hansen. Früher habe er bei einer Zeitarbeitsfirma gejobbt. Doch jetzt habe er Durchblutungsstörungen und Schmerzen im Bein. Hansen ist seit einigen Jahren arbeitslos und wenn er sich zum Beispiel für seine Wohnung “was Neues leisten” wollte, setzte er sich in die Fußgängerzone und bettelte.
Das ging gut, bis ihn eine Mitarbeiterin des Jobcenters erkannte. Im Juli bekam Hansen einen Brief: Er halte sich regelmäßig in der Dortmunder Innenstadt auf und erziele dort Einnahmen aus einer “privaten Spendensammlung”, heißt es in dem Schreiben des Jobcenters. Er sei verpflichtet, die Höhe der Einkünfte nachzuweisen.
So beginnt eine Geschichte, die Hansen bundesweit bekannt gemacht hat, seit die “Ruhrnachrichten” über ihn berichteten. Sie wirft die Fragen auf, wie penibel der Staat mit seinen Steuergeldern umgehen muss und wo die Grenze zwischen einem würdigen und unwürdigen Alltag von Menschen verläuft, die zu den ärmsten dieser Gesellschaft gehören.
Das Jobcenter schätzte, dass Hansen beim Betteln im Schnitt täglich zehn Euro einnahm und zahlte ihm und seiner Frau vorläufig 270 Euro weniger im Monat. Hansen kontaktierte eine Anwältin, die er zufällig in der Fußgängerzone kennengelernt hatte. Und die legte Widerspruch ein: Hansen bekomme maximal sechs Euro am Tag und bettle an höchstens 20 Tagen im Monat.
Deshalb sollen ihm nun nur noch 90 Euro abgezogen werden. “Das konnte er hinnehmen”, sagt Hansens Anwältin Juliane Meuter.
Doch dann kamen zwei weitere Briefe des Jobcenters: Hansen solle seine konkreten monatlichen Einnahmen nachweisen und sich bei der Gewerbemeldestelle erkundigen, ob er eine “meldepflichtige Tätigkeit” ausführe - und gegebenenfalls ein Gewerbe oder eine freiberufliche Tätigkeit anmelden.
Da reichte es seiner Anwältin. “Er sitzt ab und zu in der Fußgängerzone herum und soll ein Einnahmenbuch führen wie ein Kleinunternehmer?”, fragt Meuter. “Das ist unverhältnismäßig und unverschämt.”
Das Jobcenter in Dortmund sieht das anders. Um eine “ausgewogene Entscheidung im Einzelfall” treffen zu können, welche Einkünfte man anrechnen müsse, brauche man “verwertbare Auskünfte”, sagt Sprecher Michael Schneider. Es sei deshalb erforderlich und auch zumutbar, dass Hartz-IV-Bezieher ihre Einnahmen offenlegten.
Dass das auch Bettler trifft, ist höchst selten. Der Bundesagentur für Arbeit ist nur ein ähnlicher Fall aus Göttingen bekannt, wo ein Mitarbeiter des Sozialamts 2009 einen Hartz-IV-Empfänger beim Betteln erkannte und seine Leistungen kürzte. Nach viel öffentlicher Entrüstung ließen die Behörden davon wieder ab.
Es gibt keine Statistik darüber, wie viele Hartz-IV-Empfänger betteln gehen. Doch Sozialverbände kritisieren seit Langem, dass die Grundsicherung zu niedrig sei. Der Regelsatz sei nicht fair berechnet, sagte der frühere Caritas-Vorstand Georg Cremer SPIEGEL ONLINE im August. Er müsse um 60 Euro im Monat höher liegen.
Um was es sich bei den Almosen handelt, die sich manche Hartz-IV-Empfänger “dazuverdienen”, ist strittig. Ist das Betteln eine “Erwerbstätigkeit”, für die in der Regel ein Freibetrag von 100 Euro gilt? Oder geht es um “Zuwendungen, die ein anderer erbringt, ohne hierzu eine rechtliche oder sittliche Pflicht zu haben”? Die werden nicht angerechnet, wenn das für den Hartz-IV-Empfänger “grob unbillig” wäre oder wenn sie seine finanzielle Lage nicht allzu “günstig” beeinflussen.
Was das genau heißt, entscheiden die Behörden im Einzelfall - oder gar nicht. Es gebe rund sechs Millionen Hartz-IV-Empfänger bundesweit, und die Mitarbeiter der Jobcenter fragten gewöhnlich nicht nach, wer davon betteln gehe, heißt es aus der Arbeitsagentur. Die Hartz-IV-Sätze seien schließlich so festgelegt, dass ihre Empfänger damit zurechtkommen sollten.
Wo also kein Kläger, da auch kein Richter. Und in der Praxis sei es zudem schwierig, Einnahmen aus der Bettelei zu überprüfen, sagt Sozialrechtlerin Minou Banafsche von der Universität Kassel. “Die Jobcenter haben zwar das Recht dazu, und die Betroffenen haben grundsätzlich auch eine Mitwirkungspflicht, aber die konkreten Einnahmen lassen sich im Einzelfall de facto wohl kaum korrekt nachweisen.”
Ein Einnahmenbuch, wie es das Jobcenter Dortmund verlangt, wäre deshalb wenig aussagekräftig - und Michael Hansen weigert sich bisher auf den Rat seiner Anwältin ohnehin, ein solches zu führen.
Er sitze jetzt fast jeden Tag in der Fußgängerzone, sagt Hansen. Er brauche das Geld jetzt erst recht. Seit das Jobcenter ihm und seiner Frau nicht länger den Regelsatz von 736 Euro zahle, komme er mit Hartz IV wirklich nicht mehr hin.